1. Bestandsaufnahme
Zu Beginn der Prüfung wird eine Bestandsaufnahme des Prüfobjekts
(Anwendungssoftware) und der Testumgebung (Hardwarekonfiguration,
eingesetzte Betriebssystemkomponenten, Netzwerksoftware und
Datenbankanwendungen) vorgenommen.
2. Prüfung der Verarbeitungsfunktionen und der Verarbeitungsregeln
Durch direktes Arbeiten am System sowie anhand der zur Verfügung gestellten
Systembeschreibung inkl. der durch das Verfahren generierten GoBS-relevanten
Protokolle wird die Zuverlässigkeit der Systemfunktionalitäten überprüft. Sämtliche
Verarbeitungsfunktionen und programmierten Verarbeitungsregeln werden geprüft.
Schwerpunkte sind dabei unter anderem die Speicherung und Abfrage. Schwerpunkt
ist auch die Prüfung derjenigen Eigenschaften, die die Nicht-Überschreibbarkeit und
Nicht-Löschbarkeit archivierter Daten sicherstellt. Schwerpunkt dieses Prüfungs-
schritts ist auch die Untersuchung, ob von der Speicherlösung die zwingend
abzudeckenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
3. (A) Prüfung der Differenzierung von Zugriffsberechtigungen
Ziel der Prüfung der Differenzierung von Zugriffsberechtigungen ist die Feststellung,
ob die Software die Einhaltung der Funktionstrennung unterstützt. Es wird die
Protokollierung von Zugriffen auf das System bzw. die Reaktion des Systems
auf Zugriffsverletzungen sowie der Aspekt der Passwortsicherheit beurteilt.
3. (B) Prüfung der Datensicherungs- und Wiederanlaufverfahren
Bei der Prüfung der vorgesehenen Datensicherungs- und Wiederanlaufverfahren
werden die von der Software zur Verfügung gestellten Möglichkeiten beurteilt, die es
erlauben, Daten und Programme periodisch zu sichern. Ziel der Datensicherungs-
maßnahmen ist es, die Risiken für die gesicherten Programme und Datenbestände
hinsichtlich Unauffindbarkeit, Vernichtung und Diebstahl zu vermeiden. Die starke
Abhängigkeit der Unternehmen von ihren gespeicherten Informationen macht ein
ausgeprägtes Datensicherungskonzept für das Erfüllen der GoBS unabdingbar.
3. (C) Beurteilung der Programmentwicklung, - wartung und -freigabe
Zur Beurteilung der Möglichkeiten einer künftigen Programmpflege werden die
DV-technischen Werkzeuge und die organisatorischen Maßnahmen bei der
Programmentwicklung untersucht. Ebenso werden die Freigabeverfahren und
Wartungsmethoden beurteilt.
4. Prüfung der Dokumentation
In diesem Prüfungsschritt wird die Verfahrensdokumentation geprüft. Die
Verfahrensdokumentation besteht aus der Systemdokumentation und der
Anwenderdokumentation. Bei der Prüfung der Systemdokumentation wird
beurteilt, ob und wie die technischen Komponenten, Verfahren und Einstellungen für
den ordnungsgemäßen Einsatz der Software vollständig und hinreichend übersichtlich,
nachvollziehbar und verständlich dargestellt sind. Die Anwenderdokumentation wird
hinsichtlich der Mindestanforderung gemäß IDW PS 880 und GoB (Vorhandensein,
Vollständigkeit, Fehlerfreiheit, Übersichtlichkeit, Zugänglichkeit) beurteilt.
Neben der Verfahrensdokumentation wird geprüft, ob die vorgesehenen
organisatorischen Maßnahmen und Vereinbarungen geeignet sind, einem
sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit ein Verständnis für das
dokumentierte Verfahren zu verschaffen.
5. Bescheinigung / Zertifikat
Bei Vorliegen der hier genannten Voraussetzungen wird eine Bescheinigung
entsprechend IDW PS 880 erteilt. BvLArchivio® hat diese Bescheinigung.